Besonderheiten der Produkthaftung - Alleinstellung der USA
Das Gebiet der Produkthaftung in den USA ist ein Minenfeld. Wie die HDI Industrie Versicherung AG in Hannover schreibt: „Die von deutschen Unternehmen in den USA vertriebenen Produkte sind im Regelfall technisch hochwertig, sodass Herstellungs- und Konstruktionsfehler als haftungsbegründende Ursache meistens nicht in Betracht kommen.“ Nach den Erfahrungen der HDI sind „Instruktionsfehler für in den USA tätige deutsche Unternehmen die wichtigste Fehlergruppe.“ „Insbesondere mittelständische deutsche Unternehmen sind sich häufig aber nicht im Klaren darüber, welche Anforderungen die amerikanische Rechtsprechung an die Instruktionspflicht des Produzenten stellt.”
Die Anforderungen an Anleitungen für den US-Markt sind in der Tat sehr vielfältig und oft komplex. Das gilt schon für den Aufbau als auch die Strukturierung von Anleitungen und besonders in Bezug auf Warnungen und Sicherheitshinweise nach ANSI Z535.6. Es ist viel mehr Detail und Sorgfalt nötig um in den so klagefreudigen USA das Risiko zu minimieren als das die Unternehmer auf Grund ihrer Erfahrungen in Deutschland und Europa gewohnt sind.
Frühzeitige Beratung durch einen US-Experten der sich mit den Realitäten der US-Produkthaftung auskennt und ANSI Z535.6 sowohl wirklich versteht als auch richtig in der Praxis anzuwenden weiß, ist daher nötig. Nur ein Fachmann in den USA, der das juristische Umfeld und die wahren Gegebenheiten des Lebens in Amerika kennt, kann kompetent beurteilen ob Ihre Anleitung ‚state of the art‘ ist. Besonders in Bezug auf Aufbau, Inhalt, ANSI Z535.6 Konformität der Warnungen, und was sehr wichtig ist, gut verständliches US-Englisch.
In den USA sind sehr viele Dinge so ganz anders!